Vertrauen, Gesundheit, Qualität: So profitieren Sie vom Hausarztprogramm

Wir sind einer von bundesweit 17.000 hausärztlichen Praxisbetrieben, die am Hausarztprogramm teilnehmen. In drei einfachen Schritten sind auch Sie mit dabei – und profitieren von einer intensiveren Versorgung und mehr Service.

Seit zehn Jahren gibt es sie: Die hausarztzentrierte Versorgung (HzV). Die Idee dahinter ist einfach: Patienten verpflichten sich für mindestens ein Jahr, bei gesundheitlichen Problemen immer¹ zuerst ihren Hausarzt aufzusuchen. Der Hausarzt wird somit zum zentralen Ansprechpartner, der die Behandlung koordiniert. Er behält den Überblick über alle Befunde, Arztberichte, Röntgenbilder und Verordnungen – und stellt bei Bedarf zielgerichtete Überweisungen zu Fachärzten aus.

Für Sie als Patient ergeben sich aus dem Modell zahlreiche Vorteile. Weil der Hausarzt Sie und Ihre Krankheitsgeschichte bestens kennt, können unnötige Doppeluntersuchungen, Komplikationen oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten vermieden werden. Weil wir als Praxis durch das Hausarztmodell weniger bürokratischen Aufwand haben, können wir uns noch mehr Zeit für Ihre Behandlung nehmen. Hierzu gehören umfassende Vorsorgeleistungen und ein erweitertes Sprechstundenangebot für Berufstätige.

Zahlreiche wissenschaftliche Studien² belegen die positiven Effekte des Hausarztmodells. Hausärzte werden besser vergütet, Patienten werden besser versorgt.
Deutsches Ärzteblatt

Bereits vier Millionen Versicherte nehmen derzeit am Hausarztmodell teil. Entscheiden auch Sie sich für die kostenlose Teilnahme und profitieren Sie von zusätzlichem Service und Qualität!

So einfach machen Sie mit

  1. Sprechen Sie uns auf das Hausarztprogramm an.
  2. Unterschreiben Sie die Teilnahmeerklärung. Ein Exemplar erhalten Sie, ein weiteres verbleibt bei uns.
  3. Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Teilnahmewunsches erhalten Sie ein Begrüßungsschreiben Ihrer Krankenkasse, in dem Ihnen der genaue Starttermin Ihrer Teilnahme genannt wird.

Weitere Informationen im Internet

 

¹ Ausgenommen sind zumeist Notfälle sowie Besuche beim Gynäkologen, beim Augen-, Zahn-, Kinder- und Jugendarzt,  sowie Erkrankungen außerhalb des geographischen Tätigkeitsbereichs des Hausarztes.
² vgl. Universitätsklinikum Heidelberg; Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung: Evaluation der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) in Baden-Württemberg (Zusammenfassung der Ergebnisse – Ausgabe 2018)